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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der MILES Consulting & Commerce (im Folgenden: „MILES“) und dem jeweiligen Kunden (im Folgenden: „Kunde“) abgeschlossenen Kaufverträge und liegen diesen als ausschließliche Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass MILES nochmals auf sie hinweisen müsste. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn MILES ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MILES hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

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1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

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1.3 Alle Angebote und Kostenvoranschläge von MILES erfolgen stets freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Absprachen sowie jegliche Absprache der Vertreter oder Reisenden von MILES haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von MILES schriftlich bestätigt worden sind. Hiervon ausgenommen ist der Vorrang der Individualabrede.

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1.4 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, vollzieht sich der Vertragsschluss wie folgt. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden erfolgt ein schriftliches/ mündliches Angebot durch MILES gegenüber dem Kunden. An dieses Angebot ist MILES bis zum Ablauf des jeweiligen Kalendertages gebunden. Soweit der Kunde hiermit einverstanden ist, unterzeichnet er das Angebot/ bestätigt es schriftlich und schickt es MILES zu. MILES übermittelt nach Zugang des Angebotes dem Kunden eine Auftragsbestätigung/Rechnung in schriftlicher Form. Mit Zugang der Zahlung der eingegangenen Rechnungssumme noch am selben Kalendertag, kommt der Vertrag zustande.

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2. Lieferfristen, Gefahrübergang

2.1 Alle Angaben über Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch MILES. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, vollständigen und richtigen Selbstbelieferung von MILES. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware den Betrieb von MILES bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder MILES dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

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2.2 Sollte ein von dem Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes durch MILES aus einem von MILES nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich von MILES über die Nichtverfügbarkeit informiert.

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2.3 Auf Abruf bestellte Ware ist vom Kunden bis zum vereinbarten Abnahmetermin abzunehmen. Hält der Kunde verbindlich vereinbarte Abruftermine nicht ein, ist MILES berechtigt, ihm die entstehenden Gebühren, Lager- und sonstigen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält MILES sich vor.

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2.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware den Betrieb von MILES verlässt. Bei Unmöglichkeit der Absendung oder Annahmeverzug des Kunden kann MILES die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Durch die Einlagerung erfüllt MILES seine Lieferverpflichtung.

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3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Das Entgelt für die Leistungen von MILES bestimmt sich nach dem von MILES dem Kunden gegenüber unterbreiteten Angebot/ Rechnung. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand-, Verpackungskosten, Nachnahmegebühren sowie alle vergleichbaren Kosten werden bis zu einem Mindestwarenwert extra berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Bei Aufteilung von zentral erteilten Aufträgen an mehrere Versandadressen gilt die vorstehende Regelung für jede Versandadresse gesondert und es werden für jede Adresse entsprechend der vorstehenden Regelung Versandkosten berechnet. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union, können von MILES nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind.

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3.2 Sofern sich zwischen Vertragsabschluss und der Auslieferung unverhältnismäßige Kostenänderungen ergeben, ist MILES berechtigt, eine diesen Faktoren entsprechende, angemessene Preisanpassung vorzunehmen.

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3.3 Die Lieferung der Ware erfolgt nur gegen Vorauszahlung am selben Rechnungstag. Der Kunde kann die von ihm geschuldete Zahlung durch die Inanspruchnahme von Sofortüberweisung und Blitzüberweisung bewirken. Kauf gegen Rechnung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher, vor Vertragsschluss erfolgender Vereinbarung möglich. Mit Gutschrift auf dem Konto von MILES wird die Lagerware unverzüglich an den Kunden versandt. Vorbestellungen sind von dieser Klausel ausgeschlossen.

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4. Nicht zu vertretende Leistungshindernisse

4.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie Streik, Betriebsstörung, Pandemien, Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten oder sonstige unvorhergesehene Umstände verlängern die Lieferzeit für MILES gegenüber dem Kunden in angemessener Weise. Dies gilt insbesondere auch für Corona-bedingte Leistungsverzögerungen. MILES ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über drohende Leistungshindernisse zu informieren, nachdem MILES selbst Kenntnis hiervon erlangt hat.

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4.2 Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für MILES unmöglich oder unzumutbar, wird MILES von der Lieferverpflichtung gegenüber dem Kunden frei.

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4.3 Schadensersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages kann der Kunde nur geltend machen, wenn die verspätete Lieferung oder Nichterfüllung auf das Verschulden von MILES zurückzuführen ist, der Kunde MILES vorher per Einschreiben in Verzug gesetzt und nach Eintritt der Fälligkeit schriftlich erfolglos eine angemessene Nachfrist bestimmt hat. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nur gemäß Ziffer 6. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu.

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4.4 MILES ist berechtigt, im Falle einer Nichtbelieferung der georderten Ware eine gleichwertige oder höherwertige Ware an den Kunden auszuliefern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

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5. Gegenstand des Vertriebs und Qualitätsstandards

MILES vertreibt medizinische Schutzkleidung und Verbrauchsmaterialien im medizinischen Bereich. Dabei handelt es sich um Produkte von bester Qualität und höchster Sicherheit. Die von MILES gelieferte Ware entspricht den geltenden Anforderungen bezüglich des aktuellen Standes der Technik und der Wissenschaft sowie den geltenden Qualitätsstandards. Die von MILES gelieferte Ware verfügt über die entsprechenden Zertifizierungen.

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6. Mängelrechte, Haftung, Verjährung

6.1 Soweit die von MILES gelieferte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit, dem vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck oder der üblichen Beschaffenheit, die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, entspricht und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist, gelten für die Rechte des Kunden die nachstehenden Regelungen.

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6.2 Der Kunde ist bei Neuware verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Vertragsprodukte zu prüfen. Die nach dieser Untersuchung offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der durch die genannte Untersuchung nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen nach Kenntniserlangung den versteckten Mangel MILES gegenüber schriftlich (in Textform) anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige bei MILES. Die Ware gilt hinsichtlich vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche und Rechte als mangelfrei, wenn die Rüge verspätet erfolgt. Die Regelung der Ziffer 6.6 Satz 2 bleibt hiervon unberührt.

 

Ausgeschlossen von der Regelung in Satz 6.2 sind sämtliche Produkte aus Sonder -und Restposten, welche ausdrücklich weder vom Umtausch noch von der Rücknahme ausgeschlossen sind. Die Waren gelten als gekauft, sobald sie von einer Spedition zugestellt und vom Kunden abgenommen sind. Der Vermerk auf unseren Rechnungen, dass Waren bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der MILES Consulting & Commerce bleiben, gilt lediglich für Neuwaren, welche nicht dem Sonder -und Restposten Segment entsprechen.

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6.3 Für geringfügige Abweichungen in der Materialbeschaffenheit haftet MILES nicht, sofern MILES keine entsprechende Garantie abgegeben hat. 

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6.4 MILES haftet nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in der Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der von MILES gelieferten Ware oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, wenn MILES die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste, oder die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.

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6.5 Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, wird MILES regelmäßig dem Kunden mangelfreie Ware als Ersatz liefern. Ersetzte Ware ist MILES zurückzugewähren.

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6.6 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung oder der Nacherfüllung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens- einschließlich Begleit- oder Folgeschadens– gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche des Kunden, wenn MILES einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder soweit MILES eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von MILES, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vom MILES beruht, eine schuldhafte Pflichtverletzung durch MILES, dem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat,

MILES aus sonstigen Gründen z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet oder

der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannter „Kardinalpflichten“) durch MILES, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MILES beruht. Im Fall einer einfachen fahrlässigen Verletzung der Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht von MILES der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

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6.7 Sämtliche Mängelrechte des Kunden gemäß dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Die in Nr. 6.6 Satz 2 geregelten Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

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6.8 Die Rechte des Kunden aus den §§ 445b, 478, 479 BGB bleiben unberührt.

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7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

7.1 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

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8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung der Rechnung der aus der Warenlieferung resultierenden Forderung im Eigentum von MILES.

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8.2 Ferner bleiben die gelieferten Waren bis zur Begleichung sämtlicher, im Zeitpunkt der Lieferung bestehenden und zukünftigen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde im Eigentum von MILES, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits teilweise oder vollständig bezahlt ist.

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8.3 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von MILES.

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8.4 Übersteigt der realisierbare Wert der für MILES bestehenden Sicherheiten die Lieferungsforderungen von MILES insgesamt um mehr als 10%, so ist MILES auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

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8.5 MILES behält sich das Eigentum an jeglicher gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiterveräußern. Sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – in Höhe des Rechnungsbetrages an MILES im Voraus ab, und MILES nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, MILES kann die Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt.

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9. Paletten

9.1 Von MILES mit der Ware gelieferte Paletten bleiben im Eigentum von MILES und sind nach erfolgter Anlieferung durch MILES oder den Spediteur von MILES entweder an MILES beziehungsweise den Spediteur in natura oder in Form von Paletten gleicher Art, Güte und Menge zurückzugewähren.

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9.2 Erfolgt trotz Fristsetzung durch MILES die geschuldete Rückgabe nicht, ist MILES berechtigt, als Ersatz den Wiederbeschaffungspreis der entsprechenden Anzahl von Paletten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

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9.3 Kölner und Bonner Palettentausch gilt als vereinbart.

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10. Geheimhaltungspflicht

Beide Vertragsparteien dürfen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Partners, die ihnen während ihrer Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, ohne Einwilligung des Betreffenden weder verwerten noch Dritten mitteilen, es sei denn die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind allgemein zugänglich. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der jeweiligen vertraglichen Beziehungen.

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11. Datenschutz

MILES erhebet, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere die Kontaktdaten zur Abwicklung von Bestellungen, so auch die E-Mail- Adresse des Kunden, wenn diese vom Kunden angegeben wird. Zur Bonitätsprüfung ist MILES berechtigt, Informationen (z. B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website von MILES zu entnehmen.

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12. Übertragbarkeit

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung von MILES auf Dritte übertragen.

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13. Nebenabreden, Schriftform

Nebenabreden bestehen nicht. Jegliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung eines Schriftformerfordernisses selbst. Die telekommunikative Übermittlung ist ausgeschlossen.

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14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

14.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von MILES.

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14.2 Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit jeglichem Vertrag auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von MILES. MILES ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.

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14.3 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und MILES findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

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14.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen lässt die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, in gemeinsamer Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der vertraglichen Beziehungen der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken bei einem Vertrag.

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